Wir handeln stets professionell!
Der Mensch ist bei uns vordergründig!
Wir sind anders als die anderen!
Es gilt in allen Tagespflege Räumlichkeiten eine FFP2-Maskenpflicht!
Der Besuch der Tagespflege kann mit Tragen einer FFP-2 Maske von 08.00 Uhr – 19.00 Uhr erfolgen.
Beim Besuch der Tagespflege genügt ein maximal 24 Stunden alter Selbsttest ohne Aufsicht unter Vorlage einer „Eigenerklärung gegenüber der Einrichtung“ als Nachweis.
Die Pflicht gilt für Tagespflegegäste nicht:
» Am festen Sitzplatz
» Für Personen, denen das Tragen einer FFP2 – Maske oder
eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) aufgrund einer
Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar
ist (Ärztliches Attest)
» Aus sonstigen zwingenden Gründen, insbesondere, solange es zu
Identifikationszwecken notwendig ist.
Betreutes Wohnen:
Es besteht keine Maskenpflicht, jedoch wird das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder FFP2 Maske empfohlen.
Vielen Dank für ihr Verständnis!
(Stand: 10.02.2023)
» Beim Besuch der Tagespflege genügt ein maximal 24 Stunden alter Selbsttest ohne Aufsicht unter Vorlage einer „Eigenerklärung gegenüber der Einrichtung“ als Nachweis.
» Weiterhin ist das Tragen einer FFP2-Maske während des Besuches erforderlich
» Es ist keine Terminvereinbarung mehr notwendig
» Die Besuche finden ausschließlich im Bewohnerzimmer statt
» Es ist nicht gestattet, die Speisesäle auf den Wohnbereichen zu betreten
» Es gibt keinen Hol- und Bring-Service mehr für Spaziergänge
Vielen Dank für ihr Verständnis!
(Stand: 10.02.2023)
WIR SIND GERNE FÜR SIE DA!